Ein erstes Opfer von
"Fußgängerflucht" |
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Seit Wochen auf Gehstützen angewiesen:
Marita Brinken sucht den Mann, der sie umgerannt und sich aus dem Staub gemacht hat. Auch
Hund "Mandy" hält Ausschau. d-Foto: Stefan Lyrath |
Mann verschwand, als
Krankenwagen kam Wolter kennt Fälle von "Fußgängerflucht", in denen etwa Passanten bei Rot über eine Ampel gegangen seien, dadurch einen Auffahrunfall verursacht und sich aus dem Staub gemacht hätten. Er kennt Beispiele von Zusammenstößen zwischen Radlern und Fußgängern, ebenfalls mit anschließender Flucht von Letzteren. Aber "unerlaubtes Entfernen" nach Unfällen von Fußgängern untereinander kennt Wolter nicht. Marita Brinken erwägt außer einer Strafanzeige auch eine Zivilklage. Vor Gericht könnte sie Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Um Erfolg zu haben, müsste die 39-Jährige nach Einschätzung von Juristen allerdings beweisen, dass der Beklagte sie fahrlässig oder sogar vorsätzlich umgerannt hat. Am Tag des Unglücks, dem 17. Januar, einem Mittwoch, bummelte die Portanerin mittags mit ihrem Schwiegervater und West-Highland-Terrier "Mandy" durch die Mindener City. Plötzlich spürte sie einen heftigen Stoß von links und stürzte. "Ich lag auf dem Boden, tausend Leute um mich herum." Darunter auch der unbekannte Rempler, der die etwas verängstigte "Mandy" auf den Arm genommen hatte. "Ich habe sie gar nicht gesehen", soll der Mann zu Marita Brinken gesagt haben. Der Krankenwagen kam. Als sie auf die Trage gelegt wurde, bat die Verletzte einen Sanitäter, Namen und Adresse ihres Unfallgegners zu notieren. "Aber da war er schon weg." Auch der Schwiegervater hatte vor lauter Aufregung versäumt, die Personalien zu notieren. Unbekannter muss mit Geldstrafe rechnen Sollte es dennoch gelingen, den Unbekannten zu ermitteln, droht ihm eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie darüber hinaus wegen fahrlässiger Körperverletzung, über die vorm Amtsgericht verhandelt würde. "Er müsste als Ersttäter mit einer Geldstrafe rechnen", sagt der Bückeburger Strafrichter Günter Wilke, dem in 25 Jahren noch kein vergleichbarer Fall untergekommen ist. Nachdem im Krankenhaus hohe Kosten entstanden sind, droht dem Gesuchten auch von anderer Seite Ungemach: "Krankenkassen würden in einem solchen Fall Ersatzansprüche geltend machen und versuchen, sich ihr Geld vom Schädiger selbst oder dessen privater Haftpflicht zurückzuholen", erklärt Rolf Breuker, Geschäftsführer der Techniker Krankenkasse in Minden: "Wenn er mittellos ist, wird es allerdings schwierig."
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