Wohlgemuth will einen alten Fehler nicht
wiederholen |
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Von Dirk Haunhorst Porta Westfalica (mt). Die Debatte über ein neues Baugebiet im Bereich der Kleinenbremer Panaromastraße nimmt eine überraschende Wende. Bürgermeister Hilmar Wohlgemuth hat die Ratsmitglieder darüber informiert, dass er gegen eine Bebauung stimmen wird. Damit könnte es in der Ratssitzung am 25. Juni zu dem Szenario kommen, dass der Bürgermeister nicht mit seinen Parteifreunden von der CDU-Fraktion stimmt. Wie berichtet, hat sich der Bezirksausschuss Kleinenbremen/Wülpke mit den Stimmen von CDU, FDP und Grünen für eine Bebauung der 8000 Quadratmeter großen Fläche ausgesprochen. Die SPD votierte dagegen. Sie verwies vor allem auf die Vorgaben des Dorfentwicklungsplanes. In ihm wird die Bebauung der Hanglage abgelehnt. Das Grundstück gehört der Gotteshütte, einer als Stiftung der evangelischen Kirche organisierten Einrichtung zur Betreuung Jugendlicher. Sie möchte die Fläche, die für acht bis zehn Häuser reicht, verkaufen, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern. "Es wäre meiner Meinung nach fatal, wenn der Eindruck entstünde, die Stadt würde ihre bisherige Zielsetzung kommerziellen Interessen opfern", heißt es in dem zweiseitigen Schreiben des Bürgermeisters an die Ratsmitglieder, das dem MT vorliegt. "Kommerzielle Interessen werden nicht dadurch zu Interessen der Allgemeinheit, dass sie von einer gemeinnützigen Einrichtung verfolgt werden." Aus Zweifamilienhaus wurden Doppelhäuser Wohlgemuth verweist insbesondere auf die Vorgaben des Flächennutzungsplanes. In einem einstimmigen Ratsbeschluss von 1996 wurde das fragliche Gelände von Wohnbaufläche in landwirtschaftliche Fläche umgestuft. Dennoch sind kurze Zeit später unter dubiosen Umständen zwei Doppelhäuser in diesem Bereich entstanden. Diesem Fall widmete sich das Rechnungsprüfungsamt bei seinen Recherchen zur Portaner Nebentätigkeitsaffäre. Hintergrund: eine Bauvoranfrage der Kuhlmann Wohnbau GmbH wurde ursprünglich abgelehnt, weil der damalige Bauordnungsamtsleiter die Fläche als so genannten Außenbereich einstufte. Später dann hielt er "unter Zurückstellung von Bedenken das Vorhaben für städtebaulich vertretbar". |
In der Untersuchung der
Nebentätigkeitsaffäre fanden sich Anhaltspunkte dafür, dass der damalige Leiter des
Planungsamtes Einfluss auf diese Kehrtwende hatte. Unter anderem wurde offenbar auf
mögliche Regressforderungen hingewiesen, falls es nicht zur Bebauung kommen sollte. Wie
später MT- Recherchen ergaben, war der Planungsamtsleiter von 1993 bis 1999
Gesellschafter der Kuhlmann Wohnungsbau GmbH. "Durch ausgeklügelte Taktik und eine Teilung der Gesamtabsicht in eine Reihe von Einzelschritten entstanden statt des für vertretbar gehaltenen einen Zweifamilienhauses zwei Doppelhäuser", erinnert Wohlgemuth in seinem Schreiben die Politiker. Die gesamte Verwaltungsleitung sei der Auffassung, dass die ursprüngliche Beurteilung der Fläche als Außenbereich richtig sei und damit auch die beiden neu entstandenen Häuser in diesem Bereich stünden. "Daraus ergibt sich, dass sie keine Berufungsfälle sein können. Bekanntlich löst der Gleichheitsanspruch keinen Rechtsanspruch auf die Wiederholung eines Fehlers aus." "Eine
landschaftlich einmalige Lage"
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