Erhebliche
Widerstände gegen Skateranlage |
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Ein weites Feld: Auf dem
Parkplatz des Kleinenbremer Besucherbergwerks, der meistens ziemlich
verlassen wirkt, könnte eine Skaterbahn entstehen.Foto: Stefan Lyrath |
Nach den Vorstellungen ihrer Befürworter
soll die Skaterbahn im oberen Bereich des Parkplatzes am Besucherbergwerk
entstehen. Das Gelände gehört dem Kreis. Müller-Prasuhn zufolge hatten
die Gegner während der Sitzung argumentiert, dass die Stellflächen
gebraucht würden. "Das ist aber falsch", hält der
Kreistagsabgeordnete dagegen und verweist auf Statistiken zu den
Besucherzahlen von Bergwerk und Museum. Danach hätten sich im Jahr 2003
nur vereinzelt mehr als 300 Gäste eingefunden - wohlgemerkt über den
ganzen Tag verteilt und vornehmlich an Wochenenden. "Das bedeutet
jedoch nicht gleichzeitig 300 Fahrzeuge, sondern etwa die Hälfte",
rechnet Müller-Prasuhn vor. Insgesamt stünden auf drei Ebenen mindestens 340 Parkplätze zur Verfügung. "Für die Skateranlage werden ungefähr 60 benötigt." Über die Woche, ergänzt Lichte, würden die Flächen so gut wie gar nicht genutzt. Trotzdem bietet der Ratsherr an: "Die Stadt könnte für Ausweich-Parkplätze am Schützenhaus sorgen." Dass dieses Angebot auf fruchtbaren Boden fällt, bezweifelt Müller-Prasuhn: "Kinder und Jugendliche haben offenbar kaum eine Lobby vor Ort", stellt der Abgeordnete ernüchtert fest. "Anstatt nach einer Lösung zu suchen, wird darüber nachgedacht, wie diese Lösung verhindert werden kann." Einerseits, so Müller-Prasuhn, richte die Museumsleitung einen Teil ihrer Arbeit auf Jugendliche aus. Andererseits erhalte eine Gruppe junger Leute für ihre berechtigten Interessen so wenig Unterstützung. Mehr noch: "Ein gewünschtes Vorhaben droht im beginnenden Kommunalwahlkampf zwischen die politischen Mühlsteine zu geraten." Demnächst sollen sich nun Kreisausschuss und Kreistag mit dem Thema befassen. copyright by mt-online.de 09.02.2004 Achtung: Artikel, Fotos und sonstige Informationen aus dem MINDENER TAGEBLATT / MT-ONLINE sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der Chefredaktion verwandt werden. |