Fahrplan nach
Schichtbeginn ausgerichtet |
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Von Wilhelm Gerntrup |
Auslöser war die damals geradezu
euphorische Erwartung an das Schienensystem. Die Zechenbetreiber
entschieden sich für Minden. Das eröffnete die Möglichkeit, das Erz zusätzlich
über die Weser und/oder den im Bau befindlichen Mittellandkanal
abzufahren. Als Partner stand die bereits 1896 zur Erschließung der
Region ins Leben gerufene Mindener Kreisbahn bereit. Deren Gleisanlagen
waren, genau wie die Kleinenbremer Werksbahn, schmalspurig ausgelegt. Die
Vereinbarung sah vor, dass die MKB eine neue Zubringerstrecke von Minden
bis Nammen bauen und von dort aus den Gleisabschnitt bis Kleinenbremen
mitbenutzen sollte. 1918 war die 8,1 Kilometer lange Strecke bis zum Bahnhof Minden Stadt fertig. Die Höchstgeschwindigkeit unterwegs war auf 30 und in Ortschaften und auf Überwegen auf 12 Stundenkilometer begrenzt. Der Strang zwischen Nammen und Porta wurde abgerissen. Mit der Stilllegung des Untertagebetriebes Ende 1923 kam auch der Erzabtransport zum Erliegen. Die MKB stieg auf Personenverkehr um. Grund: Knapp 80 der arbeitslos gewordenen Wohlverwahrt- Kumpel aus Kleinenbremen und Wülpke hatten in der Kohlenzeche Meißen Arbeit gefunden. Der Fahrplan richtete sich nahezu ausschließlich nach deren Schichtende bzw. Schichtbeginn. Dampf macht Platz für Diesel Eine Art Wiederauferstehung erlebte die Bahnstrecke ab 1936. Die NS-Machthaber hatten die Erzförderung im Zuge ihrer Rüstungsanstrengungen wieder auf Touren gebracht. Die Gleisanlagen wurden normalspurig (1435 Millimeter) ausgebaut. Das ermöglichte ein direktes und umladungsfreies Einstellen der Wagons in die Reichsbahnzüge. Ein weiteres neues Kapitel begann in den fünfziger Jahren. Die guten alten Dampfloks mussten Dieselloks weichen. Der Personenverkehr wurde auf Busse verlagert, der Güterverkehr komplett eingestellt. Die Gleisanlage wurde in Kleinenbremen bald nur noch als überflüssiges und zuweilen lästiges Relikt aus längst vergangenen Zeiten wahrgenommen. copyright by mt-online.de 26.02.2004 Achtung: Artikel, Fotos und sonstige Informationen aus dem MINDENER TAGEBLATT / MT-ONLINE sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung der Chefredaktion verwandt werden. |